In welcher Beziehung steht die japanische Hochstbetragshypothek ”Neteito”, deren Umfang der zu sichernden Forderung ein ”Bankverkehr” (im Rahmen von §398-2II) sein soll, zu der Burgschaftsforderung? : im Zusammenhang mit dem Urteil des LG Tokyo 10.7. 1990